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Vorkaufsrecht nach § 99a WHG

Online - Registerauskunft

Nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) steht dem Freistaat Sachsen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden.

Notare haben mit der Online-Auskunft die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Vorkaufsregister, welches auf der Positivliste (PDF Download) des Freistaates Sachsen basiert, zu nehmen. Das Rechercheergebnis wird angezeigt und zum Download (PDF) bereitgestellt.

Sofern für abgefragte Flurstücke ein Vorkaufsrecht nach § 99a WHG bestehen könnte, wird online eine Einzelfallprüfung beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) - Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) veranlasst.

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