Vorkaufsrecht nach § 99a WHG
Online - Registerauskunft
Nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) steht dem Freistaat Sachsen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden.
Notare haben mit der Online-Auskunft die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Vorkaufsregister, welches auf der Positivliste (PDF Download) des Freistaates Sachsen basiert, zu nehmen. Das Rechercheergebnis wird angezeigt und zum Download (PDF) bereitgestellt.
Sofern für abgefragte Flurstücke ein Vorkaufsrecht nach § 99a WHG bestehen könnte, wird online eine Einzelfallprüfung beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) - Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) veranlasst.
- Zur Auskunft - (Bitte Firefox, Chrome oder Safari verwenden) Auskunft nur über das Netz der Bundesnotarkammer möglich.
- Positivliste 2025 (*.pdf, 0,43 MB)
- Positivliste 2024 (*.pdf, 0,42 MB)
- Positivliste 2023 (*.pdf, 66,33 KB)
- Positivliste 2022 (*.pdf, 0,39 MB)
- Positivliste 2021 (*.pdf, 0,37 MB)
- Positivliste 2020 (*.pdf, 0,14 MB)
- Positivliste 2019 (*.pdf, 0,39 MB)
- Positivliste 2018 (Mai bis Dezember) (*.pdf, 0,26 MB)
- Positivliste 2018 (Januar bis April) (*.pdf, 0,44 MB)